
Verkehrsrecht
Unter dem Oberbegriff Verkehrsrecht können wir Ihnen folgende Leistungen anbieten:
Für Sie als Geschädigter :
- Prüfung und Beratung in Haftungsfragen z. B. im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfal l, einem von einem Tier oder Kind verursachten Schaden , einer Verkehrssicherungspflichtverletzung (Glatteis, Streugut, Baumstümpfe, Äste, Schlaglöcher etc.)
- außergerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei einem Haftungsfall
Sachschaden: Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs, Gutachterkosten, Nutzungsausfall oder Leihwagengebühren, Abschleppkosten, Verschrottungskosten, An-/Abmeldegebühren, Fahrtkosten, pauschale Unkosten usw.
Personenschaden: Schmerzensgeld, Zuzahlungen, Praxisgebühr, Behandlungskosten, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, pauschale Unkosten usw. - Einholen einer Akteneinsicht bei der Polizei
- Abstimmung mit Ihrer eigenen Haftpflichtversicherung
- gerichtliche Vertretung bei Schadensersatz- und Schmerzensgeldklagen
Für Sie als beschuldigter Verkehrssünder:
- Beratung und außergerichtliche Vertretung bei einer Ordnungswidrigkeit (Geschwindigkeitsübertretung, Abstandsunterschreitung, unzulässige Handynutzung, Überladung, Lenkzeitüberschreitung usw.) insbesondere über Fahrverbot und Punkte in Flensburg
- Einholen einer Akteneinsicht
- Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid und Verteidigung vor Gericht
- Prüfung und Einlegung von Rechtsmitteln
ANWALTSKANZLEI SCHUNK & SEIDEMANN – RECHTSANWÄLTE UND FACHANWALT
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