Nachbarschaftsrecht

Nachbarschaftsrecht

Jeder hat Nachbarn, gleich ob Mieter, Vermieter, Haus- oder Wohnungseigentümer. Alle Formen menschlichen Zusammenlebens sind zwingend mit Auswirkungen für andere verbunden.

Das Nachbarrecht im engeren Sinne ist Landesrecht und ist in den landesrechtlichen Nachbarrechtsgesetzen geregelt. Diese befassen sich z. B. mit Regelungen darüber

  • wie Einfriedungen, Hecken oder Zäune auszusehen haben
  • wer die Kosten für die Ersteinrichtung, die Unterhaltung und Pflege und Erneuerung zu tragen hat
  • in welchem Abstand Bäume und Sträucher von der Nachbargrenze entfernt gepflanzt werden dürfen
  • was mit überhängenden Zweigen, überwachsenden Wurzeln zu geschehen hat.

Ein anderes Feld für den Anwalt, der sich mit Nachbarrecht beschäftigt, ist die Frage der Abwehr oder der Duldung von Immissionen. Die Abwehr solcher „Zuleitungen“ von Nachbargrundstücken oder Wohnungen regelt das BGB in den §§ 862, 906, 910 und 1004.

ANWALTSKANZLEI SCHUNK & SEIDEMANN – RECHTSANWÄLTE UND FACHANWALT

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