Erbrecht
Unter dem Tätigkeitsschwerpunkt Erbrecht können wir Ihnen folgende Leistungen anbieten:
Vor dem Erbfall ( als Erblasser , Erbe oder Vermächtnisnehmer) eine persönliche Beratung sowie Erstellung
- eines Testaments
- eines Erbvertrages
- eines Übergabevertrages mit Gegenleistung
- einer Altersvorsorgevollmacht
- einer Patiententestament
- einer gesellschaftsrechtliche Nachfolgeklausel
- einer Anordnung einer Testamentsvollstreckung
- einer Aufteilung Ihres Nachlasses
Nach dem Erbfall (als Erbe) eine persönliche Beratung und ihre Vertretung
- zur Sicherung des Nachlasses
- zur Feststellung des Erbrechts
- zur Ausschlagung der Erbschaft
Nach dem Erbfall (als Vermächtnisnehmer) eine persönliche Beratung und ihre Vertretung
- bei der Sicherung des Vermächtnisses
- bei der Ausschlagung zur Sicherung von Vermächtnisansprüchen
Nach dem Erbfall (als Pflichtteilsberechtigter) eine persönliche Beratung und ihre Vertretung
- zu der Höhe des Pflichtteilsanspruches
- zur Höhe der gesetzlichen Erbquote
- zum Bestand des Nachlasses
- zum Wert des Nachlasses
- zum Pflichtteilsergänzungsanspruch
- zum Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten
Persönliche Beratung als Testamentsvollstrecker
- zur Übernahme und Beendigung des Amts
- zu den Rechten und Pflichten des Testamentsvollstreckers
- zur Haftung des Testamentsvollstreckers
- zu den Kosten der Testamentsvollstreckung
Klage und gerichtliche Vertretung von Auskunftsansprüchen und Herausgabeansprüchen des Erben, Vermächtnisnehmers und Pflichtteilsberechtigten
Klage auf Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft bzw. Klage auf Zustimmung zum Teilungsplan und Vertretung im gerichtlichen Verfahren
Übernahme des Amtes eines Testamentsvollstreckers bzw. Nachlassverwalters
ANWALTSKANZLEI SCHUNK & SEIDEMANN – RECHTSANWÄLTE UND FACHANWALT
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