FamilienrechtUnterhaltsrecht

Familienrecht/Unterhaltsrecht/Scheidungsrecht

Unter dem Begriff Familienrecht können wir Ihnen folgende Leistungen anbieten:

Eine persönliche Beratung in folgenden Themenbereichen:

  • Berechnung von zu erwartendem Trennungsunterhalt bzw. nachehelichem Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt
  • Berechnung von zu erwartendem Zugewinnausgleich
  • Berechnung von Ansprüchen aus einem Gesamtschuldnerverhältnis gem. § 426 BGB
  • Beratung über die Gestaltung der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts minderjähriger Kinder im Trennungsfalle
  • Beratung zur Gestaltung und konkreten Ausarbeitung von Eheverträgen, Trennungsverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Überprüfung von früheren Scheidungsfolgenvereinbarungen auf Sittenwidrigkeit und Abänderbarkeit

Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung zur Durchsetzung bzw. Abwehr von folgenden Ansprüchen:

  • Aufforderung zur Auskunftserteilung des Unterhaltspflichtigen zur Bezifferung von Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelichem Ehegattenunterhalt und Unterhalt für die nichteheliche Mutter gem. § 1615 I BGB
  • Zahlungsklage auf Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelichem Ehegattenunterhalt und Unterhalt für die nichteheliche Mutter gem. § 1615 I BGB in eiligen Fällen auch im Wege des einstweiligen Anordnungsverfahren
  • Stellung eines Scheidungsantrages und gerichtliche Vertretung im Scheidungsverfahren
  • Abänderungs- bzw. Zwangsvollstreckungsgegenklage gegen bestehende Titel für Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelichem Ehegattenunterhalt, jeweils evtl. verbunden mit einem Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung
  • Antrag auf  Zuweisung der Ehewohnung, ggf. auch im Wege der einstweiligen Anordnung
  • Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung und Kontakt- bzw. Näherungsverbot nach dem Gewaltschutzgesetz, ggf. auch im Wege der einstweiligen Anordnung
  • Klage auf Zugewinnausgleich, ggf. verbunden mit der Ausbringung eines Arrests zur Sicherung des Zugewinnausgleichsanspruchs
  • Stellung eines Scheidungsantrages und gerichtliche Vertretung im Scheidungsverfahren
  • Klage auf Zahlung von Gesamtschuldnerausgleich gem. § 426 BGB

Wir beraten und vertreten Sie als Fachanwälte für Familienrecht insbesondere im Raum Leer, Aurich, Emden, Papenburg, Meppen, Westerstede, Oldenburg, Wittmund und Norden

Düsseldorfer Tabelle

Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate des Oberlandesgerichts Oldenburg

ANWALTSKANZLEI SCHUNK & SEIDEMANN – RECHTSANWÄLTE UND FACHANWALT

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